Batteriegesetz
Batterieentsorgung
1. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Adresse im Impressum) zurückgeben. Alternativ können Sie diese auch bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
2. Hinweise zum Batteriepfand bei Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 8,00 Euro einschließlich Mwst. zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand wird in der Rechnung separat ausgewiesen. Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse. Da ein Versand von Fahrzeug-Altbatterien von den meisten Paketdiensten abgelehnt wird, empfehlen wir Ihre Altbatterie kostenlos bei Wertstoff-und Recyclinghöfen abzugeben. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage des quittierten Rückgabenachweises per E-Mail oder Post (Adresse im Impressum), der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
1. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Adresse im Impressum) zurückgeben. Alternativ können Sie diese auch bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
2. Hinweise zum Batteriepfand bei Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 8,00 Euro einschließlich Mwst. zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand wird in der Rechnung separat ausgewiesen. Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse. Da ein Versand von Fahrzeug-Altbatterien von den meisten Paketdiensten abgelehnt wird, empfehlen wir Ihre Altbatterie kostenlos bei Wertstoff-und Recyclinghöfen abzugeben. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage des quittierten Rückgabenachweises per E-Mail oder Post (Adresse im Impressum), der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.